+Nachtrag zur Testpflicht für Kinder in der Notbetreuung & Testungen in der Schule+


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier ein Überblick mit Beispielen für die Regelungen zur Testpflicht in der Notbetreuung sowie Testungen in der Schule und ein Dankeschön für die klugen Fragen, die uns bei der Feinplanung sehr helfen.

Das Kind ist die ganze Woche in der Notbetreuung angemeldet.

Die Testkalender für die A & B Gruppen sind ausgesetzt. Wenn ein Kind die ganze Woche über in der Notbetreuung angemeldet ist, dann gilt immer:

Testtage sind Montag und Mittwoch.

Das Kind ist nur an einzelnen Tagen in der Notbetreuung angemeldet.

Wenn ein Kind nur an einzelnen Tagen in der Notbetreuung angemeldet ist, also zum Beispiel nur am Dienstag und Freitag, dann gilt immer:

Der erste Testtag ist immer der Tag an dem das Kind die Schule erstmalig betritt. Der zweite Testtag ist der im Kalender gekennzeichnete.

Regelung für alle anderen denkbaren Fälle.

Für alle anderen Fälle, zum Beispiel Krankheit des Kindes und Rückkehr an einem Donnerstag, gilt folgende Regel:

Der erste Testtag ist immer der Tag an dem das Kind die Schule erstmalig betritt.

Die Anzahl der Testungen ist auf zwei Tests pro Woche begrenzt.

Ein Testtag ist immer ein Schultag!

Nachfrage zu Testungen in der Schule:

Werden Sie tatsächlich 6jährigen Kindern den Test in die Hand drücken und sich selbst testen lassen? Wenn ja, wo wird das stattfinden und wer beaufsichtigt das dann?

Wir testen die Kinder nicht in der Schule, weil ja nur Kinder aus einer Kohorte (Klasse) gemeinsam einen Raum betreten dürften, damit keine Mischung der Kohorten stattfindet.

Die Testung von Kindern aller 18 Kohorten würde bis in den späten Abend dauern und wir haben nicht genug Räume und Aufsichtspersonal, um diese getrennt voneinander warten zu lassen. Weiterhin könnte die Anleitung zum Test auch juristisch als körperlicher Übergriff gewertet werden.

Kinder ohne entsprechende Testdokumentation werden in Abstimmung mit den Eltern abgeholt und erhalten einen Test für zu Hause.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Schirrmacher