Ministerbriefe zur Maskenpflicht und Absonderung


Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


morgen (heute) treten in Niedersachsen neue Corona-Regeln in Kraft. Für die Schulen ändert sich
nur, dass Kinder in der ersten und zweiten Klasse an ihrem Sitzplatz keine Maske mehr
tragen müssen. Das gilt im Unterricht und im Ganztag. Alle anderen Maßnahmen bleiben
erst einmal bestehen.


Wir arbeiten daran, als nächstes auch die Klassen 3 und 4 einzubeziehen, später dann auch
weitere Jahrgänge. Gerade bei den älteren Schülerinnen und Schülern wird es auch auf die
Anzahl der Geimpften ankommen. Eine hohe Impfquote ist wichtig, um Regeln lockern zu
können und Maßnahmen zu streichen.


In Niedersachsen werden aber weiterhin auch ungeimpfte Schülerinnen und Schüler am
Präsenzunterricht teilnehmen können. Da gibt es keine Unterschiede. Wer vollständig
geimpft oder genesen ist, muss sich allerdings nicht mehr testen. Alle anderen testen sich
weiter 3x pro Woche. Nach den Herbstferien wird dann eine Schulwoche lang noch einmal
täglich getestet. Die Tests gibt es weiterhin kostenlos über die Schule.


Das Gesundheitsministerium in Niedersachsen hat neue Regeln für den Umgang mit
Verdachts- oder Infektionsfällen verfasst. Sie werden in einer „Absonderungsverordnung“
veröffentlicht. Für Schülerinnen und Schüler sind besonders diese Punkte wichtig:


• Wenn der Selbsttest positiv ist, gilt:
➔ In Absonderung begeben, d. h. zu Hause bleiben und keinen Besuch empfangen
➔ Schule und Gesundheitsamt informieren
➔ PCR-Test durchführen lassen
➔ Liste mit Kontakten der letzten Tage anlegen
• In Absonderung gehen auch:
➔ Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv PCR-getesteten Person leben

Personen, die nach Einschätzung des Gesundheitsamtes als enge
Kontaktpersonen gelten – in der Schule sind das meist die Sitznachbarn


• Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich nicht in Absonderung begeben.


• Dauer der Absonderung/Quarantäne:


➔ Infizierte Personen: 14 Tage nach dem positiven PCR-Test – die Person muss
mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein


➔ Kontaktpersonen können die Dauer verkürzen, sich also „freitesten“. Für Schülerinnen und Schüler ist das bereits nach fünf Tagen durch einen Antigen Schnelltest oder einen PCR-Test möglich. Diese Tests sind kostenlos. Sie können in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchgeführt werden. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden, um wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.


➔ Wenn keine Anzeichen für eine Erkrankung bestehen, ist eine Rückkehr ohne
Testung nach 10 Tagen möglich.


Ihnen allen ein herzliches Dankeschön dafür, dass Sie die Arbeit in den Schulen unterstützen
und Ihre Kinder gut durch diese Zeit begleiten!

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

Grant Hendrik Tonne

Anhang:

Brief an die Eltern lang

Brief an die Schülerinnen und Schüler der Grundschule

Pressemitteilung zur Absonderungsverordnung