Fragen und Antworten zur Quarantäne der Klasse 3c


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier noch einige Erklärungen zur Quarantäne-Situation, da mich Nachfragen über das Sekretariat und die Klassenlehrkräfte erreicht haben.

Die Quarantäne wurde im Fall der Klasse 3c rückwirkend zum 08.09.2020 ausgesprochen, weil der letzte mögliche Kontakt zur mit dem Corona-Virus infizierten Person am 07.09.2020 war.

In Quarantäne geht, wer einen längeren Kontakt zur infizierten Person hatte und wird damit selbst zum sogenannten K1 Kontakt. Alle K1 Kontakte erhalten den Corona-Test.

Wer einen längeren Kontakt zu K1 Kontakten hatte, der gilt als wenig gefährdet und wird deshalb auch nicht vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt.

Der gesamte Jahrgang ist meistens nicht in Gefahr geschlossen zu werden, da es nur kurze Kontakte auf den Fluren mit Maske und Abstand sowie Kontakte an der frischen Luft mit Abstand zwischen den Klassen gibt.

Aktuell zum Ganztag: Das infizierte Kind ist nicht im Ganztag angemeldet, deshalb war hier eine Durchmischung nicht möglich. Wir würden hier auch sehr genau den Kontext prüfen und vermutlich nur die direkt betroffenen Kinder in Quarantäne schicken, bzw. eine Empfehlung zur Quarantäne für das Gesundheitsamt aussprechen.

Nach derzeitiger Richtlinie des Robert-Koch-Instituts müssen sich alle K1-Personen zweimal testen lassen. Derzeit beträgt die Dauer der Quarantäne 14 Tage beginnend ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person und kann nach derzeitigem Stand nicht frühzeitig aufgehoben werden. Auch nicht, wenn die Testergebnisse negativ sind. Der Termin für die zweite Testung wird unmittelbar durch das Gesundheitsamt mitgeteilt.

Ich hoffe, dass ich alle Fragen klären konnte und bedanke mich für die wertschätzende Zusammenarbeit.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Schirrmacher