F: Mein Kind ist vier Jahre alt. Was muss ich tun, damit ich mein Kind an der Grundschule Brüder-Grimm anmelden kann?
A: Ihr Kind ist ein so genannter „Schulanfänger“. Für diese Kinder verschickt die Landeshauptstadt automatisch eine Einladung zur Anmeldung. Hier wird ihnen die zuständige Schule sowie der Tag der Anmeldung genannt.
F: Mein Kind besucht die 2. Klasse einer anderen Grundschule. Wir ziehen in zwei Monaten in Ihren Schulbezirk. Was muss ich tun, damit ich mein Kind an der Grundschule Brüder-Grimm anmelden kann?
A: Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, sobald Sie wissen, dass Sie mit Ihrem schulpflichtigen Kind in unser Einzugsgebiet ziehen. Wir informieren Sie dann persönlich über das weitere Vorgehen.
F: Mein Kind beendet im Sommer die 4. Klasse. Meldet die Grundschule mein Kind an einer weiterführenden Schule an?
A: Nein, das müssen die Eltern tun. Die Anmeldetermine an den weiterführenden Schulen liegen in der Regel im Mai. Das genaue Datum veröffentlichen die weiterführenden Schulen in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, der Neuen Presse sowie auf ihren Internetseiten.
F: Mein Kind ist krank. Was muss ich tun?
A: Bitte melden Sie ihr Kind vor Unterrichtsbeginn per E-Mail, Telefonanruf oder dem Kontaktformular auf dieser Homepage krank. Bitte geben Sie Ihrem Kind – sobald es wieder in der Schule ist – eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenleitung mit. Sollten Sie das Fehlen Ihres Kindes nicht schriftlich entschuldigen, wird das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigter Fehltag gezählt. Dies gilt ebenfalls, falls Ihre schriftliche Entschuldigung nicht innerhalb von fünf Schultagen ab der Genesung Ihres Kindes in der Schule/bei der Klassenleitung eingeht.
F: Kann ich mein Kind vor den Ferien von der Schule abmelden? Es gibt gerade so günstige Flüge.
A: Nein. In Deutschland gilt die Schulpflicht. Von der Schulpflicht können keine Ausnahmen gemacht werden. Sollten wir von einer Schulpflichtverletzung erfahren oder einen begründeten Verdacht haben, müssen wir den Sachverhalt an die Landeshautstadt Hannover melden. Diese erlässt dann nach Prüfung in der Regel einen Bußgeldbescheid gegen die Eltern.
F: Die Großeltern feiern Goldene Hochzeit. Wir müssen dazu bereits am Freitag anreisen. Kann ich mein Kind aus diesem Grund von der Schule abmelden?
A: In begründeten Einzelfällen kann die Klassenleitung Ihres Kindes eine Beurlaubung aussprechen, wenn diese nicht im unmittelbarem Zusammenhang mit Schulferien liegt. Bitte sprechen Sie hier rechtzeitig Ihre Klassenleitung an.
F: Unsere Religionsgemeinschaft hat nächsten Monat einen wichtigen Feiertag. Wir möchten diesen unbedingt mit unserem Kind feiern. Kann mein Kind hierzu von der Schule befreit werden?
A: Bitte nehmen Sie hierzu vorher rechtzeitig Kontakt mit der Klassenleitung Ihres Kindes auf. Ihre Klassenleitung wird sie dann über die Möglichkeiten informieren. – Ein Anruf am Vormittag des Festes reicht als Entschuldigung nicht aus. Bitte informieren Sie uns vorher. Bei Nichtbeachtung müssen Sie damit rechnen, dass das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigter Fehltag gezählt wird.
F: Wie kann ich mein Kind vom Schwimmunterricht abmelden?
A: Gar nicht. Der Schwimmunterricht ist ein Lernfeld des Unterrichtsfaches Sport. Da die Schulpflicht gilt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit sein Kind von bestimmten Unterrichten abzumelden.
F: Kann ich Arzttermine mit meinem Kind am Vormittag machen?
A: Nein. Es gilt die Schulpflicht, von der in der Regel keine Ausnahmen gemacht werden können. Sollte ein dringender, unaufschiebbarer Termin vorliegen, nehmen Sie bitte rechtzeitig im Voraus mit Ihrer Klassenleitung Kontakt auf.
F: Mein Kind nimmt an der offenen Ganztagsschule teil. Kann ich es nach dem Mittagessen um 14:30 Uhr abholen?
A: Nein. Dies ist gemäß eines Erlasses der Kultusministeriums grundsätzlich nicht möglich, da es sich bei einer Ganztagsschule um ein Bildungsangebot handelt und nicht um ein Betreuungsangebot eines Hortes.
F: Wenn die erste Schulstunde um 8:15 Uhr beginnt, reicht es doch aus, wenn mein Kind um 8:15 Uhr die Schule betritt, oder?
A: Bitte bedenken Sie, dass Ihre Kinder sich noch umziehen müssen. Besonders im Winter müssen viele Kleidungsstücke ausgezogen und ordentlich abgelegt und die Hausschuhe angezogen werden. Dies braucht erfahrungsgemäß einige Zeit. Schicken Sie Ihr Kind also bitte rechtzeitig zur Schule. Ein Kind, das den Tag mit Stress und Hektik beginnt, wird Schwierigkeiten haben, sich auf die schulischen Anforderungen einzulassen.
F: Wann wird die Schule geöffnet?
A: Unsere Frühaufsicht öffnet die Türen um 8:00 Uhr.
F: Mein Kind hat eine Brotdose/Materialien vergessen. Wie kann ich ihr/ihm die Brotdose/Materialien bringen?
A: Gar nicht. Sollte ein Kind versehentlich ohne Verpflegung in die Schule kommen, hat es bislang in allen Klassen gut funktioniert, dass viele Kinder ihr Essen teilen bzw. ein Stück abgeben. Außerdem ist uns die Selbständigkeit der Kinder sehr wichtig. Wer also einmal mit leerer Brotdose in der Schule war, wird es zukünftig sicher nicht vergessen. Fehlende Materialen können in Ausnahmefällen ebenso durch die Klassengemeinschaft aufgefangen werden.
F: Mein Kind trödelt nach dem Schulschluss immer so. Wie komme ich in die Schule, um es vor dem Klassenraum abzuholen?
A: Gar nicht. Wir haben über viele Jahre sehr gute Erfahrungen mit der „elternfreien Schule“ gemacht. Wir achten sehr darauf, dass alle Eltern vor unserem Eingang warten und sprechen alle Erwachsenen an, die sich sowohl bei Unterrichtsende wie auch während der Unterrichtszeit im Gebäude aufhalten.
F: Wann gibt es Hitzefrei?
A: Die niedersächsischen Grundschulen sind gemäß eines Erlasses des Kultusministeriums verlässlich. Das bedeutet, dass die Eltern sich darauf verlässen, dass ihr Kind bis 13:00 Uhr in der Schule ist. Demnach gibt es an unserer Schule in der Regel kein Hitzefrei. Selbstverständlich suchen die Lehrkräfte bei starker Hitze nach Möglichkeiten in kältere Räume oder in den Schatten auf dem Schulgelände auszuweichen.
F: Es hat stark geschneit. Fällt die Schule aus?
A: Die Landeshauptstadt Hannover entscheidet bei extremen Wetterlagen über den Ausfall der Schule. Aufgrund der geografischen Lage sowie des sehr guten Netzes an öffentlichen Verkehrsmitteln, gibt es in der Regel keinen Unterrichtsausfall aufgrund von Schnee, Eis oder ähnlichen Wetterlagen. Achten sie dennoch auf Durchsagen im Radio oder schauen sie auf die Internetseite http://www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/ Über Facebook, Twitter, WhatsApp, … verbreitete Informationen über Schulausfälle haben keine Gültigkeit!
F: Es soll heute regnen. Kann mein Kind in der Pause im Klassenraum bleiben?
A: Wir sind der Überzeugung, dass Kinder Bewegung und frische Luft benötigen und dies für das Lernen äußerst wichtig ist. Daher haben wir seit langer Zeit die Regelung, dass alle Eltern ihre Kinder stets mit wetterangepasster Kleidung in die Schule schicken, damit die Kinder in die Pause gehen können. Nur bei Starkregen, der in Hannover äußerst selten auftritt, wird per Durchsage in den Klassen auf die „Regenpause“ hingewiesen.
F: Wann kann ich die Lehrkraft meines Kindes sprechen?
A: Uns sind Gespräche wichtig, daher halten wir es für notwendig uns dafür ausreichend Zeit zu nehmen. Bitte schreiben Sie eine Mitteilung in das Mitteilungs- oder Hausaufgabenheft ihres Kindes oder legen sie eine Notiz in die Postmappe ihres Kindes. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Die Lehrkraft wird sich dann bei Ihnen melden. – Wenige Augenblicke vor Unterrichtsbeginn kann niemals ausreichend Zeit für ein wichtiges Gespräch sein. Die Lehrkräfte sind dann auf dem Weg in die Klassen, in denen die Kinder die Lehrkraft erwarten, damit der Unterricht pünktlich begonnen werden kann.
F: Ich kann die Kosten für einen Ausflug nicht bezahlen, weil ich diesen Monat kein Geld mehr habe. Was mache ich?
A: Bitte suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit der Klassenleitung Ihres Kindes. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und Sie werden sicherlich gemeinsam eine Lösung finden.