Schulausfall


Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Die Stadt Hannover entscheidet

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:

  • Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/
  • Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger.

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die BETREUUNG.

An unserer Schule bedeutet das:

Für alle Kinder findet die BETREUUNG in der verlässlichen Grundschulzeit bis 13 Uhr statt. Wenn ihr Kind an diesem Tag im GANZTAG angemeldet ist, dann gewährleisten wir die BETREUUNG bis 16 Uhr. Für Kinder, die für die FRÜH-/ SPÄTBETREUUNG angemeldet sind, wird eine BETREUUNG bis 17.00 Uhr sichergestellt.

BETREUUNG: 8.00 – 13.00 Uhr

GANZTAG: 8.00 – 16.00 Uhr

FRÜHBETREUUNG: ab 7.00 Uhr

SPÄTBETREUUNG: bis 17.00 Uhr