Anmeldung


Schuleinzugsgebiet

Für die Schulanmeldung Ihres Kindes erhalten Sie von der Landeshauptstadt Hannover eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Namen der Schule und dem Anmeldezeitraum. Er liegt gewöhnlich etwa eineinhalb Jahre vor dem Einschulungstermin.
Wenn Sie sich vorab erkundigen möchten, finden Sie die Schuleinzugsbereiche im Geo-Informationssystem der Landeshauptstadt Hannover.
Einige Schulen können unabhängig vom Einzugsbereich gewählt werden, zum Beispiel wenn Sie Ihr Kind an einer integrierte Gesamtschule mit Primarbereich, einer Waldorfschule, der Glockseeschule, einer konfessionsgebundenen oder einer privaten Schulen anmelden und dort einen Platz bekommen.
Wenn Sie gewichtige Gründe haben, Ihr Kind in einer Grundschule außerhalb Ihres Schuleinzugsbereiches einschulen zu lassen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag richten Sie bitte an die Leiterin oder den Leiter der Grundschule, in deren Einzugsbereich Sie wohnen. 
Auf der Internetseite der Stadt Hannover finden Sie die Broschüre „Mein Kind kommt zur Schule“, in der alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind.
Mein Kind kommt zur Schule – My child is going to school – Mon enfant vient d’entrer à l’école – Copilul meu vine la școală – Çocuğum okula geliyor – Moeto дete tpъгba ha училище – Мой ребёнок идёт в  школу – طفلي یدخل المدرسة

Anmeldung an der Grundschule Brüder-Grimm

Die Anmeldung in der Schule erfolgt ca. eineinhalb Jahre vor Einschulung. Schulpflichtig sind alle Kinder, die mit Beginn des Schuljahres der Einschulung das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten durch eine formlose schriftliche Erklärung an unsere Schule die Einschulung einmalig um ein Jahr aufschieben. Diese Erklärung muss spätestens am 30. April in der Schule eingehen. Sollten Sie diese einmalige Aufschiebung der Einschulung um ein Jahr beabsichtigen, lassen Sie sich bitte rechtzeitig im Vorfeld durch die Kindertagesstätte beraten.

Sprachkenntnisse und Sprachfödermaßnahmen

Da normalerweise alle Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, stellen die Erzieherinnen und Erzieher dort fest, ob das Kind angemessene deutsche Sprachkenntnisse sowie einen altersangemessenen Sprachstand hat. Bei erkanntem Bedarf erhält das Kind dann spätestens im Jahr vor der Einschulung in der besuchten Kindertagesstätte entsprechende Fördermaßnahmen durch die Erzieherinnen oder Erzieher.
Sollte das Kind keine Kindertagesstätte besuchen, führen Lehrerinnen und Lehrer bei der Anmeldung in der zuständigen Schule ein Gespräch mit dem Kind um herauszufinden, ob es einen angemessenen Wortschatz und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse hat. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält das Kind im Jahr vor seiner Einschulung Sprachfördermaßnahmen durch eine wohnortnahe Grundschule.

Schulärztliche Eingangsuntersuchung

Nach erfolgter Schulanmeldung wird ihr Kind im Laufe des Jahres zur schulärztlichen Eingangsuntersuchung eingeladen. Dies kann sich bis zum Frühjahr vor der Einschulung hinziehen.
Fit für die Schule – so heißt eine Hilfe, die wir Ihnen gerne in der Phase zwischen Schulanmeldung und Einschulung ans Herz legen möchten.

Vorlesebesuche und Schnuppertag

Im Sommerhalbjahr kommen die mit uns kooperierenden Kindertagesstätten mit den zukünftigen Erstklässlern zu uns in die Schule, um die Schülerinnen und Schüler des dritten Jahrgangs zu besuchen. Die Kindergartenkinder nehmen dann an zwei Unterrichtsstunden teil. 
Ebenfalls im Sommerhalbjahr besuchen Schulkinder die zukünftigen Erstklässler an den kooperierenden Kindertagesstätten. Die Schulkinder lesen den Kindergartenkindern in Kleingruppen aus mitgebrachten Büchern vor.

Elternabend, Einschulung und Klasseneinteilung

Kurz vor den Sommerferien findet der erste Elternabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler statt, an dem neben anderen wichtigen Themen u.a. die Klasseneinteilung und die Klassenleitung bekannt gegeben werden. 
Die Einschulung findet stets am ersten Samstag nach Ferienende um 9.00 bzw. 10.00 Uhr in der Schule statt. Aus Gründen des Brandschutzes können daran pro Kind zwei Erwachsene teilnehmen. Nach der kurzen Einschulungsfeier in der Aula gehen die Kinder dann in ihre erste Unterrichtsstunde. Die Gäste werden während dieser Zeit in unserer Schule preiswert bewirtet. Die Erlöse gehen zu 100% dem Förderverein unserer Schule zu.
Die Einteilung der Klassen übernimmt seit vielen Jahren eine Gruppe erfahrener Lehrkräfte. Hierbei stellt sich dieses Team der Herausforderung Freundschaftswünsche und zahlreiche pädagogische Gesichtspunkte erfolgreich zu berücksichtigen. Die Klassenleitungen des zukünftigen ersten Jahrganges sind dabei stets nicht beteiligt.

Fragen und Antworten zur inklusiven Schule (Inklusion)

Hier finden Sie den Flyer des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Inklusion.