Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Kultusministerium hat gerade eine Befreiung vom Präsenzunterricht ab dem 14.12.2020 beschlossen. Sie erhalten den Ministerbrief hier sowie über die Klassenmailverteiler und die Postmappe Ihrer Kinder.
Bitte teilen Sie den Klassenlehrkräften per Mail oder kurzem Schreiben mit, ab wann ihr Kind nicht mehr am Präsenzunterricht teilnimmt.
Ein ständiger Wechsel von z.B. am 15.12. ist mein Kind in der Schule, aber am 14.12. und 16.12. nicht ist nicht vorgesehen.
Aufgaben zum Distanzlernen und Rückkopplungen werden von den Klassenlehrkräften organisiert und mit den Kindern abgestimmt.
Hier ein Auszug aus dem Ministerbrief:
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bieten wir Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitern damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie wir es für das Szenario B im Leitfaden und in den Handreichungen zum Distanzlernen beschrieben haben, gilt auch für diese besondere Woche.
Mit herzlichen Grüßen
Thomas Schirrmacher